In den Statuten der Wasserversorgungs-Genossenschaft wird in Art. 2 der Zweck wie folgt kurz und bündig beschrieben: „Die Genossenschaft versorgt ihre Mitglieder und Abonnenten mit preisgünstigem Wasser in gemeinsamer Selbsthilfe. Sie gibt Brauchwasser zu Löschzwecken ab.“
Gestützt auf das Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) des Kantons Luzern ist die Wasserversorgung selbsttragend zu betreiben. Die Wasserversorgungs-Genossenschaft steht unter der Aufsicht der Gemeinde.
Bruno Renngli
Heinz Zihlmann
Stefan Wittwer
Konrad Stadelmann
© 2023 Wasserversorgungs – Genossenschaft Marbach