Genossenschaft

Aufgabe

In den Statuten der Wasserversorgungs-Genossenschaft wird in Art. 2 der Zweck wie folgt kurz und bündig beschrieben: „Die Genossenschaft versorgt ihre Mitglieder und Abonnenten mit preisgünstigem Wasser in gemeinsamer Selbsthilfe. Sie gibt Brauchwasser zu Löschzwecken ab.“

Gestützt auf das Wassernutzungs- und Wasserversorgungsgesetz (WNVG) des Kantons Luzern ist die Wasserversorgung selbsttragend zu betreiben. Die Wasserversorgungs-Genossenschaft steht unter der Aufsicht der Gemeinde.

Organisation

Präsident

Bruno Renngli

Kassier, Vizepräsident

Heinz Zihlmann

Aktuar

Stefan Wittwer

Brunnenmeister

Konrad Stadelmann

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner